16.11.2020
stiftung warentest
Jugendschutz: Paintballanlage ist kein Kinderkino
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Kinder unter zehn Jahren nicht beim Paintball zuschauen dürfen. Im strittigen Fall ging es um eine Paintballanlage, die einen Aufenthaltsbereich hatte, von dem aus Familien mit kleinen Kindern aufs Spielfeld schauen konnten.