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Alkohol

Städte in NRW planen Bierverbot vor Schulen und Kitas

beer 324906 1920klDie Stadt Köln will das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum in der Umgebung von Schulen und Kindergä            rten verbieten. In der noch zu novellierenden Stadtverordnung sollen sogenannte Bierbannmeilen vorgeschrieben werden. Dann dürften im Umkreis von 100 Metern von Schulen und Kindergärten kein Alkohol und keine Drogen konsumiert werden.

Wie Medien berichten (Kölner Stadt-Anzeiger, derwesten.de), ruft dies die Kölner „Kämpfer für das Wegbier“ auf den Plan. Die Grünen im Kölner Rat und sorgen sich um das gesellschaftliche Leben in der Stadt. Das Wegbier sei ein Stückchen Kölner Kulturgut geworden. Bei den Studierenden, die hier rumlaufen, gehört das zum guten Ton. Und nicht jeder kann es sich erlauben, sein Bier in der Kneipe zu trinken.

Doch genau das ist die Alternative, mit der Inge Schürmann, Leiterin der städtischen Pressestelle, im Kölner Stadtanzeiger zitiert wird. Jeder könne „sein Bier auch in der Kneipe trinken“. Und überhaupt begehe man zwar eine Ordnungswidrigkeit, wenn man mit einem Bier eine der geplanten Sperrzonen betrete, doch das Ordnungsamt werde angewiesen, „mit Augenmaß zu handeln“.

Jugendschutz

Die Grünen kritisieren, dass die Verwaltung den Kinder- und Jugendschutz anführt, um die Änderungen zu begründen. „Über den Kinder- und Jugendschutz kann man diskutieren“, sagt die Abgeordnete Hammer. „Aber wenn man das ernst meint, dann muss man den Bannkreis vergrößern, auch um sämtliche Spielplätze, muss Zigaretten verbieten, Werbung für Tabak und Alkohol auch. Dann unterhalten wir uns über Jugendschutz. Aber so ist das nur ein vorgeschobenes Argument.“

Auch einige Ruhrgebietsstädte wollen lokale Alkoholverbote durchsetzen. Nach einem Beschluss des Duisburger Rates prüft das dortige Rechtsamt, wie die Innenstadt „trockengelegt“ werden kann. In Essen dachte die Politik darüber nach, mit einem Alkoholverbot die Trinkerszene vom Willy-Brandt-Platz direkt zwischen Hauptbahnhof und dem Eingang zur Innenstadt zu vertreiben. Doch man fürchtet, ein Gericht könnte das Verbot wieder kippen.

Denn grundsätzlich ist Alkoholgenuss im Grundgesetz durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt, Eingriffe müssen „besonders gerechtfertigt und verhältnismäßig sein“, zitiert derwesten.de das NRW-Innenministerium aus seinem Jahresbericht 2014. In Herne hat man deshalb eine ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, die nicht so weit geht, den Alkoholkonsum grundsätzlich zu verbieten. Er ist nur dann verboten, „wenn hierdurch öffentliche Einrichtungen wie Ruhebänke, Grünanlagen, Spieleinrichtungen und Einrichtungen des ÖPNV dem Gemeingebrauch und damit ihrer Zweckbestimmung entzogen werden“. (jugendschutz-info.de 10.11.2016)

Quellen: Kölner Stadt-Anzeiger vom 31.10.2016 (www.ksta.de) und Internetplattform der Funke-Zeitungsgruppe www.derwesten.de

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