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Jugendschutz    •    19. Mai 2017

Trend zu immer weniger Alkohol unter Jugendlichen geht weiter

Der Alkoholkonsum Jugendlicher geht nach der aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiter zurück. So trink durchschnittlich jeder zehnte Befragte zwischen 12 und 17 Jahren einmal in der Woche alkoholische Getränke. Im Jahr 2004 waren es noch mehr als doppelt so viele (21,2 Prozent), wie die BZgA am 18. Mai in Berlin mitteilte.

Für die Studie wurden von März bis Juni 2016 bundesweit rund 7000 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren befragt. Auch bei den Älteren sei der regelmäßige Alkoholkonsum rückläufig, heißt es in der Studie. Knapp ein Drittel (30,7 Prozent) trinkt hier regelmäßig, 2004 war es fast die Hälfte (43,6 Prozent).

Mehr als ein Drittel der befragten 12- bis 17-Jährigen (36,5 Prozent) gibt in der jüngsten Umfrage an, noch nie Bier, Wein oder Schnaps probiert zu haben. Das ist der höchste Anteil von Abstinenzlern seit Beginn der Erhebung im Jahr 2001.

Fast jeder siebte interviewte Teenager (13,5 Prozent) gab allerdings zu, sich im Monat vor der Umfrage einmal in einen Rausch getrunken zu haben. Gut drei Prozent von ihnen konsumierten dabei Mengen, die bereits für Erwachsene als riskant gelten. 2004 hatte jedoch noch fast ein Viertel (22,6 Prozent) der jungen Leute Erfahrungen mit sogenanntem Komasaufen - und jeder Zehnte langte dabei über alle Maßen zu.

Der positive Trend wird unter Fachleuten als das Ergebnis jahrerlanger guter Aufklärungsarbeit gesehen. Ein weiterer Grund sei die kritische Einstellung gegenüber Alkohol, die sich in den letzten Jahrzehnten herausgebildet habe. Jugendlichen gehe es heute eher darum, einen Umgang mit Alkohol zu erlernen, der im Freundeskreis oder in der Familie gesellschaftlich akzeptiert sei. Disziplin, Leistungs- und Durchsetzungsfähigkeit sind immer mehr in den Blick der Jugend gerückt, sie verzichte eher auf körperschädigende Substanzen und setze auf Gesundheits- und Sporttrends. (jugendschutz-info.de 19.05.2017)

Informationen unter www.bzga.de und www.kenn-dein-limit.info

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