Mo. bis fr. von 8.30 bis 17.00 Uhr

13.09.2018

trier-reporter /Rheinland-Pfalz

Alkohol und Internet

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einer Stichprobe im Frühjahr dieses Jahres 16 Online-Händler überprüft, inwieweit sie den Jugendschutz bei der Bestellung von alkoholischen Getränken sicherstellen. Gesetzlich geregelt ist, dass Hochprozentiges – wie beispielsweise Wodka – nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf. Für Wein, Bier und Sekt liegt die Grenze bei 16 Jahren.

“Das Ergebnis der Stichprobe im Internet ist erschreckend. Nur die Hälfte der kontrollierten Anbieter weist auf ihren Produktseiten auf entsprechende Altersbeschränkungen hin“, so Ernährungsexpertin Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale. Lediglich zwei Händler gaben an, dass sie das Alter bei Übergabe, beispielsweise durch den Paketboten, tatsächlich kontrollieren und die alkoholischen Getränke nur an Berechtigte abgeben. Immerhin erwähnen 14 von 16 Online-Shops in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass nur Volljährige bestellen dürfen oder weisen darauf hin, dass alkoholische Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden. Klar ist jedoch: Hinweise im Kleingedruckten schützen wohl kaum vor Alkoholmissbrauch. Das ernüchternde Fazit: Kinder und Jugendliche können online viel zu leicht an alkoholische Getränke kommen.

Zum Artikel auf trier-reporter.de

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.