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Referentenentwurf für ein Abgabeverbot von E-Zigaretten in Vorbereitung?


Jugendschutzgesetz

Referentenentwurf für ein Abgabeverbot von E-Zigaretten in Vorbereitung?

ESBild • AJS-NRWBereits vor einigen Monaten war ein Abgabe- und Konsumverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche von der Politik angekündigt worden. Jetzt hat ein Vertreter der Bundesregierung erklärt, dass E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder verboten werden sollten.

Dies tat aber nicht die die zuständige Ressortministerin Manuela Schwesig, sondern der Agrarminister Christian Schmidt. Der erklärte der Bild-Zeitung, gemeinsam mit der Familienministerin und der Drogenbeauftragten sicherzustellen, dass E-Zigaretten zukünftig „nicht in Kinderhände gelangen“. Die gesundheitlichen Risiken seien zur Zeit nicht absehbar, auch wenn es sich bei den Inhaltsstoffen nicht um Tabak handele. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten wird durch Elektro-Zigaretten und -Shishas eine Flüssigkeit mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen wie Erdbeere und Schokolade verdampft.

Jetzt gab eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums bekannt, ihr Haus wolle das Jugendschutzgesetz verschärfen. Als Grund gab sie an, E-Zigaretten und –Shishas seien „wegen des enthaltenen Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin mit deutlichen Gesundheitsrisiken verbunden und müssten von Kindern ferngehalten werden“. Auffallend ist, dass sich solche und ähnliche Äußerungen meist auf die Gruppe der Kinder beziehen; von Jugendlichen ist kaum die Rede. Ob und in welchem Umfang eine Regelung kommen wird, werden die weiteren Beratungen ergeben. Ein erster Entwurf für die Änderungen des Jugendschutzgesetzes werde gerade vorbereitet. Und das, obwohl keine exakten Risikobewertungen für E-Zigaretten und E-Shishas vorliegen; Gefährlichkeit oder Nutzen von E-Zigaretten sind umstritten. (jugendschutz-info 20.04.2015)

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