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Demnächst keine E-Zigaretten und E-Shishas mehr für Jugendliche


Novellierung des Jugendschutzgesetzes

Demnächst keine E-Zigaretten und E-Shishas mehr für Jugendliche

Die Bundesregierung will die Abgabe und den Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche verbieten. Die Absicht verkündeten Bundesjugendministerin Manuela Schwesigund Bundesernährungsminister Christian Schmidt am Donnerstag (23. April) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb einen Referentenentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes erarbeitet: "Wir müssen die bestehende Gesetzeslücke schließen. Dass Kinder und Jugendliche diese Produkte einfach kaufen und konsumieren können, ist für mich eine unhaltbare Situation", so Manuela Schwesig. Auch die Gefahr durch die nikotin-freien Liquids dürfe nicht unterschätzt werden: "Sie schmecken nach Mango, Schokolade oder Kaugummi - aber was da inhaliert wird, ist alles andere als harmlos."

Neuste Studien belegten nach Schwesigs Meinung, dass die die Inhaltsstoffe, sogenannten Liquids, der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schadeten, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Tabakkonsum zu schützen, sieht das Jugendschutzgesetz (JuSchG) klare Regelungen zu Tabakwaren vor: Nach § 10 JuSchG dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Zudem bestimmt § 10 JuSchG, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen nicht gestattet werden darf. Allerdings handelt es sich bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, nicht um "Tabakwaren" im Sinne des § 10 JuSchG. Insofern greifen die strikten Abgabe- und Rauchverbote des Jugendschutzgesetzes bislang nicht.

Für Bundesminister Christian Schmidt, neben Ernährung und Landwirtschaft auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutzzuständig, ist ein Abgabeverbot ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz: "E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, sind keine harmlosen Erzeugnisse. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir Kinder und Jugendliche präventiv vor den Gefahren des Rauchens. Der Jugendschutz geht hier Hand in Hand mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Bei den nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas lägen nunmehr entsprechende Bewertungen vor, u.a. vom Bundesinstitut für Risikobewertung, vom Deutschen Krebsforschungszentrum und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Demnach entstehen beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten Carbonylverbindungen, darunter Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, die Krebs auslösen können. Außerdem enthalten die Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel. Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Das Wachstum der Lunge endet erst im jungen Erwachsenenalter. (jugendschutz-info 24.04.2015)

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