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Gut gemeint, aber noch nicht gut: Das Ziel eines modernen Jugendschutzes ist mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes noch nicht erreicht


02.05.2021

finanznachrichten.de

Gut gemeint, aber noch nicht gut: Das Ziel eines modernen Jugendschutzes ist mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes noch nicht erreicht

Zum 1. Mai tritt das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft, das es trotz vieler positiver Ansätze jedoch nicht schafft, den Kinder- und Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter zu bringen. Die notwendige Modernisierung ist noch nicht abgeschlossen. Zu dieser Einschätzung kommen die TV- und Online-Selbstkontrollen FSF und FSM, die den Gesetzgebungsprozess grundsätzlich positiv, aber auch kritisch begleitet haben.

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