Zwei weitere Jugendschutzprogramme anerkannt
Jugendmedienschutz
Zwei weitere Jugendschutzprogramme anerkannt
-Router aufsetzende Jugendschutzprogramm SURF SITTER Plug & Play der Cybits AG ist als Gesamtlösung zum Schutz einer Familie oder einer Gruppe von Benutzern (z.B. in Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen) konzipiert. Alle Benutzer, deren internetfähigen Geräte über diesen Router ins Internet gelangen, können – je nach Einstellung – geschützt werden. Für Eltern ist über den Router aber auch ungeschütztes Surfen möglich. Das Jugendschutzprogramm SURF SITTER PC (Vollversion) der Cybits AG ist eine Filterlösung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung des Internets über einen Windows‐PC basierenden Computer. (Nähere Informationen zu Downloadmöglichkeiten finden Sie unter www.surf-sitter.de.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 11. März zwei weitere Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Das auf einem WLANDie Anerkennung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und erfolgt unter den Auflagen, dass beide Programme regelmäßig von der Cybits AG überprüft und weiterentwickelt werden. Auch muss der Anbieter die KJM mindestens jährlich über den Stand der Weiterentwicklung der Programme informieren.
„Eine Weiterentwicklung aller bereits anerkannten Programme ist zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde bisher kein Jugendschutzprogramm für mobile Endgeräte zur Anerkennung vorgelegt. Hier sieht die KJM dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Unternehmen“, so der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider.
Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Aber nicht nur Eltern und Erzieher, auch Anbieter von Telemedien profitieren von Jugendschutzprogrammen: Sie können ihre Angebote so klassifizieren, dass anerkannte Jugendschutzprogramme die Alterseignung erkennen können. Wurden entwicklungsbeeinträchtigende Angebote zutreffend programmiert, dürfen Anbieter diese ohne weitere Schutzmaßnahmen (z.B. Einhaltung von Zeitgrenzen, Vorschaltung eines technischen Mittels) verbreiten.
Insgesamt gibt es damit vier von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme. (jugendschutz-info 24.03.2015)
Weitere Informationen zu Jugendschutzprogrammen finden Sie unter http://www.kjm-online.de/telemedien/jugendschutzprogramme.html.