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Der Digital Services Act aus Jugendschutzsicht

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ)

Der Digital Services Act aus Jugendschutzsicht

Mit dem Gesetz über digitale Dienste, dem Digital Services Act, beabsichtigt die Europäische Kommission digitale Dienste zu regulieren. Durch das Gesetz, das derzeit im europäischen Trilog verhandelt wird, soll ein besserer Schutz der Verbrauchenden und der Grundrechte im Internet ermöglicht sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht der Online-Plattformen hergestellt werden.

Die Regulierung der Plattformanbieter ist aus kinderrechtlicher Sicht zu begrüßen. Die Regulierung wirft aber auch zahlreiche Fragen auf, hinsichtlich des Jugendmedienschutzes und der Verhinderung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Kindern.

Das Netzwerk Kinderrechte hat sich mit einer starken zivilgesellschaftlichen Position in den Trilog eingebracht und ein gemeinsames Schreiben an die federführenden Ministerien gerichtet, mit der Aufforderung, die kinderrechtliche Perspektive im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, so wie es Art. 3 UN-KRK vorsieht. Als Mitgliedsorganisation des Netzwerk Kinderrechte hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. das Schreiben mitgezeichnet.

Zum Text auf bag-jugendschutz.de oder www.netzwerk-kinderrechte.de

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