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21.10.2016
Jugendschutz

Der Tagesspiegel: Harte Alkoholika an Jugendliche - In Berlin kein Problem!

In Berlin hat es wieder Alkohol-Testkäufe gegeben. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat Jugendliche bei solchen Testkäufen begleitet. Wie schon in früheren Fällen war es auch diesmal für Jugendliche oft kein Problem, harten Alkohol zu kaufen. Die Ergebnisse sind für Ordnungsstadtrat Oliver Schworck (SPD) erschreckend: „In fast allen Fällen erhielten die Minderjährigen anstandslos die gewünschten hochprozentigen Getränke“, wird Schworck im Tagesspiegel zitiert (www.tagesspiegel.de). Wie auch schon bei vorangegangenen Aktionen dieser Art hielten sich die Einzelhändler nicht an das Jugendschutzgesetz (siehe auch jugendschutz-info.de vom 06.06.2016). In neun von zehn Fällen erhielten die Jugendlichen die gewünschten Alkoholika.

Wie bekannt wurde, überprüft das Ordnungsamt schon seit drei Jahren mit Testkaufaktionen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. In diesem Jahr wurden Jugendliche in Geschäfte (Spätis, Kioske und Supermärkte) in der Umgebung des S- und U-Bahnhofs Tempelhof geschickt. Die Ergebnisse zeigten „einen deutlichen Negativtrend“, stellte Schworck fest. „Einige der Ertappten reagierten mit Gleichgültigkeit auf die Kontrollen und Feststellungen. Manchen Einzelhändlern und ihren Mitarbeitern scheint es völlig egal, an wen sie die Spirituosen verkaufen.“                                                         

Die Kassierer oder Verkäufer hatten vielfältige Ausreden: „Ich kontrolliere eigentlich immer, nur heute nicht“ oder „Der Testkäufer sieht so groß aus, ich war der Meinung, er sei bereits volljährig.“ Entsetzt war Schworck vor allem darüber, dass Jugendliche den Alkohol bekamen, auch wenn sie ihren Ausweis zeigen mussten. „Die Kassierer waren offenbar nicht in der Lage, das Alter zu berechnen. Und das, obwohl an den meisten modernen Kassen das tagesaktuelle Mindestalter angezeigt wird“, sagte der Stadtrat. In allen Fällen leitete das Ordnungsamt gegen die Verkäufer und die Geschäftsleitungen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Angesichts der Ergebnisse sollen die Kontrollen verstärkt fortgesetzt werden. (jugendschutz-info.de 21.10.2016)

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