Testkäufe
Erhebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
Jugendliche Alkohol-Testkäufer haben in Frankfurt erhebliche Verstöße gegen die Jugendschutzvorschriften aufgedeckt. In mehr als jedem zweiten der 95 kontrollierten Supermärkte, Trinkhallen, Kioske, Tankstellen und Internetcafes konnten die Käufer Alkohol kaufen, berichtet Welt kompakt in ihrer Ausgabe vom 6. Februar 2015. Besonders schlecht schnitten Trinkhallen und Supermärkte ab, obwohl Letztgenannte mit Warnsystemen an den Kassen ausgestattet sind.
Unter den getesteten Läden waren 15 Trinkhallen und 45 Supermärkte. 80 Prozent der Trinkhallen und zwei Drittel der Supermärkte verkauften unerlaubterweise Alkohol an Minderjährige. Vor allem die Verstöße der Supermärkte seien für Fachleute unerwartet hoch, da die Kassierer dort nur tun müssten, was ihnen die Kasse sagt. Von zwölf Tankstellen fielen drei negativ auf, von 20 Kiosken neun. Das vor einem Jahr begonnene Projekt werde fortgesetzt, wie das Ordnungsdezernat in Frankfurt mitteilte. Eine kürzlich schon vorgenommene Nachkontrolle habe einen Lerneffekt gezeigt: Bei 57 der beanstandeten betriebe fielen nur noch 14 mit einer unerlaubten Alkoholabgabe auf. In den meisten Fällen müssen die Verkäufer für die Ordnungswidrigkeit beim ersten Mal 480 Euro bezahlen (ju-info 08.02.2015)