Lachgas-Abgabe: Kontrollen in Hamburg
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Lachgas-Abgabe: Kontrollen in Hamburg
Es gilt als Partydroge und birgt insbesondere in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen hohe gesundheitliche Risiken: Lachgas. Um Jugendliche davor zu schützen, gilt in Hamburg seit 1. Januar 2025 eine neue Verordnung. Diese beinhaltet das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige.