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Partydroge Lachgas: Ab jetzt kein Verkauf an Minderjährige mehr

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Partydroge Lachgas: Ab jetzt kein Verkauf an Minderjährige mehr

Lachgas darf ab sofort nur noch eingeschränkt verkauft werden. Für Minderjährige ist der Kauf der Partydroge verboten. Was die neue Regelung für Verbraucher und Handel bedeutet.

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