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Gesetzentwurf gescheitert

10. Juli 2017

Verbot der Tabakwerbung

Gesetzentwurf gescheitert

Das geplante Gesetz zum Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte kann nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten in dieser Wahlperiode nicht mehr vom Parlament beschlossen werden. Damit stehe fest, dass nach der Wahl die Arbeiten an dem Gesetz wieder ganz von vorne beginnen müssen. Der bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf falle dem parlamentarischen Prinzip der Diskontinuität anheim.

Deutschland bleibt damit das einzige EU-Land neben Bulgarien, in dem Außenwerbung für Tabakprodukte erlaubt bleibt. Für ein Verbot hatten sich eingesetzt Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), die SPD-Bundestagsfraktion sowie Teile der Unionsfraktion.

Das Gesetz sah auch ein Verbot der Tabakwerbung im Kino vor, und zwar bei allen Filmen, die für Jugendliche freigegeben sind, sowie Einschränkungen bei der Werbung für E-Zigaretten. Daneben wollten CDU und CSU das strittige Thema der Außenwerbung mit einem Kompromiss zu Ende bringen: So sollte vor Schulen und Jugendeinrichtungen nicht mehr fürs Rauchen geworben werden dürfen. (jugendschutz-info.de 10.07.2017)

 

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