Tabakwerbeverbot im Kino ab 01.01.2021
11.01.2021
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Tabakwerbeverbot im Kino ab 01.01.2021
Die vom Bundesrat am 18. September 2020 beschlossenen weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung sind zum 01. Januar teilweise in Kraft getreten. Kinowerbung für Tabakprodukte darf sich nunmehr ausschließlich an Erwachsene richten. Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ist Tabakwerbung damit künftig generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wird abgeschafft. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Im § 11 des Jugendschutzgesetzes - JuSchG ist die Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Zubehör aus Abs. 5 herausgelöst und in einem neuen Absatz 6 geregelt worden, was eine Anpassung der Sanktionsvorschrift des § 28 JuSchG (14a) nach sich gezogen hat.