Zigaretten-Schockbilder dürfen versteckt werden
06.07.2018
Frankfurter Rundschau
Zigaretten-Schockbilder dürfen versteckt werden
Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte dürfen die ekelerregenden Schockbilder auf Zigarettenschachteln im Verkaufsautomaten verdecken. Die Produktpräsentation in den Automaten sei nicht Teil der Verkaufsverpackung, entschied die 17. Handelskammer. Verboten wäre demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten.
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