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Ärzte-Honorare für mehr Kinderschutz

mdr.de

Ärzte-Honorare für mehr Kinderschutz

Seit fast vier Jahren gilt ein Gesetz, das den Kinder- und Jugendschutz verbessern soll. Dazu gehören auch Honorare für Ärztinnen und Ärzte, die Hinweise auf Kindeswohlgefährdung an die Jugendämter geben und die Fälle mit ihnen besprechen. Dazu nötige Vereinbarungen gibt es inzwischen in Sachsen-Anhalt und Thüringen – in Sachsen aber noch nicht.

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