Gewerkschaft: Lehrer sollen besser mit Polizei kooperieren
Gewaltprävention
Gewerkschaft: Lehrer sollen besser mit Polizei kooperieren
Robin Bakes • pixelio.deFür eine engere Zusammenarbeit zwischen Schule und Polizei haben sich die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) ausgesprochen. Angesichts der hohen Zahl an Gewalttaten gegen Lehrer - im Schuljahr 2012/13 hatte es in Berlin laut Bildungsverwaltung rund 450 Übergriffe auf Schulpersonal gegeben - plädieren die Berliner Sektionen der beiden Gewerkschaften nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegel vom 13. März dafür (www.tagesspiegel.de), dass Schule und Polizei jeweils einen Ansprechpartner benennen, über den Kontakt gehalten werde. Sobald bei einer Tat Schüler betroffen sind, soll die Polizei bei der Personalienaufnahme auch die zuständige Schule "dokumentieren".
Das Thema "Sicherheit und Abwehr von Gewalt" müsse in den Schulen regelmäßig zum "Gegenstand gemeinsamer Unterrichtseinheiten und Initiativen" werden, heißt es in einem "Formulierungsentwurf" für einen gemeinsamen Erlass der Berliner Senatsverwaltungen für Bildung, Inneres und Justiz. Die Schule solle die Erfahrung und Unterstützung der Polizei und der Staatsanwaltschaft für ihren Erziehungsauftrag bei "problembelasteten" Schülern nutzen. Überdies sollen Lehramtsanwärter die Arbeit der Polizei und der Justiz, besonders zur Kriminalprävention, kennenlernen. Dazu soll ein spezielles Ausbildungsmodul für ein mindestens dreiwöchiges Praktika im Rahmen von Jugendstrafverfahren erstellt werden,
Mit einer engeren Absprache zwischen Schule und Polizei erwarten die beiden Gewerkschaften, dass die Polizei bereits zu einem frühen Zeitpunkt delinquentes Verhalten von Schülern und somit Straftaten entgegenwirken könne. Der Informationsfluss müsse in beide Richtungen gehen, fordert die Berliner VBE-Vorsitzende Heidrun Quandt laut der Zeitung. Bisher lasse der Informationsfluss zwischen Schule und Polizei "zu wünschen übrig - dies helfe nur dem Täter, nicht dem Schüler". Zudem dauere es noch immer zu lange, bis ein Jugendlicher für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werde; mitunter vergehe ein dreiviertel Jahr. (jugendschutz-info 23.03.2015)