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Die richtige Entscheidung für einen durchsetzungsstarken Jugendmedienschutz • Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz sieht Medienanstalten als zuständige Behörden vor

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Die Medienanstalten

Die richtige Entscheidung für einen durchsetzungsstarken Jugendmedienschutz
Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz sieht Medienanstalten als zuständige Behörden vor

Seit Monaten wurde über die Zuständigkeiten beim Digital Services Act der EU (DSA) verhandelt – und nun hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen. Im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes, des Durchführungsgesetzes zum DSA für Deutschland, sind die Medienanstalten nun als sektoral zuständige Behörden benannt worden. In § 12 DDG wird die Zuständigkeit der Medienanstalten für Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegt.

Zur Mitteilung auf die-medienanstalten.de

https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/die-richtige-entscheidung-fuer-einen-durchsetzungsstarken-jugendmedienschutz

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