
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
„Nintendo Switch“ und „Nintendo-Account-System“ sind geeignete Jugendschutzprogramme KJM bestätigt Eignungsbeurteilung der USK
Die Spiele-Konsole „Nintendo Switch“ setzt ein Jugendschutzprogramm ein, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das gilt auch für die Altersbeschränkungen des Nintendo-Account-Systems. Die Nintendo Europe GmbH hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattform und die Altersbeschränkungen des Nintendo-Account-Systems zur Prüfung vorgelegt. Die USK beurteilte die Funktionen als geeignete Jugendschutzprogramme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). In ihrer Sitzung am 19. Oktober 2022 bestätigte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) diese Beurteilung.